Die Ampel steht auf rot – keine Windenergie für Beuren

Trotz aller Bemühungen von Gemeinde, Verbandsgemeinde und des Investors scheint leider eingetreten zu sein, was viele befürchtet haben – auf der Sonderbaufläche der Gemarkung der Ortsgemeinde Beuren dürfen keine Windräder errichtet werden. Die SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) hat als obere Landesplanungsbehörde dem Antrag auf Zielabweichung der VG Hermeskeil zur Darstellung zusätzlicher Sonderbauflächen für die Windenergie in der Teilfortschreibung ihres Flächennutzungsplans zwar weitestgehend zugestimmt, aber für die geplante Sonderbaufläche für Windenergie in der Ortsgemeinde Beuren die Zielabweichung nicht zugelassen.

Der geplante Standort liegt in einer Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück und nach den Vorgaben der rot-gelb-grünen Landesregierung (Zielfestlegungen der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV – Z 163d) ist in Kernzonen von Naturparken die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Es liegt zwar eine Befreiung vom naturschutzrechtlichen Bauverbot aus dem Jahre 2004 vor, jedoch bewirkt diese nicht, dass auch die Landesplanungsbehörde diese Abweichung zu gewähren hat (OVG Koblenz, Urteil vom 05.09.2005 8A 10343/06).

Wenn die Ablehnung der Zielabweichung für die Sonderfläche Beuren bestätigt wird, kann die Verbandsgemeinde Hermeskeil den Rechtsweg beschreiten, der bei aktueller Sachstandslage allerdings mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden wäre. Im ungünstigsten Falle blieben für die Gemeinde lediglich die Einnahmen aus dem „Solidarfonds Windenergie“.