Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Beuren

Aus gegebenem Anlass weise ich auf Folgendes hin:

i) Wer auf Gehwegen, Bürgersteigen und Zufahrten Unkraut vernichten möchte, darf nicht zu Pflanzenschutzmitteln greifen. Ihr Einsatz ist hier laut dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Das gilt selbst, wenn die Mittel im Handel frei verkäuflich sind oder die Produkte als biologisch abbaubar gelten. Auch die Verwendung von Salz oder Essig ist auf Hof und Gehwegen nicht zulässig. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Geldbußen.

ii) Grünschnitt, Gras, Laub und Äste, derer sich die Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Diese Art der Beseitigung ist illegal. In der Pflanzenabfall-Verordnung ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder – wie der übrige Müll – dem öffentlichen Entsorgungsträger ( ART Trier – 14-täglich, auf Abruf ) zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden.

iii) Auf dem Friedhof ( alter Teil und neuer Bereich ) wurde jeweils eine Abfalltonne aufgestellt, die ausschließlich für die Entsorgung von Kunststoff – und Plastikteilen vorgesehen ist. Ich bitte um Beachtung.

 

Für die Ortsgemeinde Beuren/Hw.

Harald Schmitt, 1.Beigeordneter